Bildungsscheck des Landes NRW
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und von Berufsrückkehrenden in Anspruch genommen werden. Der ESF und das Land NRW fördern für Beschäftigte in Unternehmen die Beteiligung an Weiterbildung und übernehmen die Hälfte der anfallenden Kursgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Bildungsscheck.
Bildungsprämie des Bundes
Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25 600 Euro (oder 51 200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass sie mindestens den gleichen Betrag als Eigenleistung für die Weiterbildung aufbringen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de und unter www.bildungspraemie.info
Die Bildungsschecks und Bildungsprämien werden in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis durch LerNet ausgestellt.
Informationen erhalten Sie auch bei Harald Otto, Fachbereichsleiter Beruf und Qualifizierung der Volkshochschule Bonn, Telefon 774905 harald.otto@bonn.de und bei Brigitte Benninghaus, LerNet Geschäftsführung, unter Telefon 0228/ 96968760 und unter beratung@lernet.de
Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2010