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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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General Terms of Business and Information on revocation of Volkshochschule Bonn

§ 1 Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Bonn (nachfolgend VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden, jedoch nicht gegenüber Teilnehmern, die der VHS von Sozialleistungsträgern (ARGE, Jobcenter, Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc.) zugewiesen werden.

(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, E-Post). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich und stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch die Volkshochschule zustande. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die VHS die Annahme der Anmeldung ausdrücklich in Text- oder Schriftform bestätigt, oder 14 Tage nach Eingang der Anmeldung, wenn keine schriftliche Absage seitens der VHS erteilt wird.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben oder hat die Veranstaltung bereits begonnen, so bedarf die Anmeldung, die bei der VHS erst nach Anmeldeschluss oder nach Veranstaltungsbeginn eingeht, abweichend von Absatz (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4) Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits alle Teilnahmeplätze einer Veranstaltung belegt, wird der Anmeldende in eine Warteliste aufgenommen und innerhalb von fünf Werktagen über diesen Umstand informiert. Der Teilnehmer hat dann seinerseits innerhalb von fünf Werktagen zu erklären, ob er weiterhin innerhalb der in Absatz (2) genannten Mindestfrist auf einen freien Platz warten will, oder ob er von der Warteliste gestrichen werden soll.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen in den Absätzen (2) bis (4) nicht berührt.

§ 3 Vertragspartner und Teilnehmer

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und dem Vertragspartner begründet. Der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Die Teilnahme einer anderen als der angemeldeten Person bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die dritte Person gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.

(2) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die Vollendung des 15. Lebensjahres ist Voraussetzung für eine Teilnahme. Die VHS kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.
(3) Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anmeldebestätigungen auszugeben. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, die Anmeldebestätigung mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der VHS auszuweisen. Ge¬schieht das aus vom Teilnehmer bzw. vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

§ 4 Teilnahmebescheinigung und Evaluation

(1) Auf Wunsch des Vertragspartners werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt unter den Voraussetzungen, dass
• das Entgelt (§ 5) vollständig bezahlt wurde, 
• eine Teilnahme im Umfang von mindestens 80% der Gesamtveranstaltungsdauer erfolgt ist und
• die Veranstaltung bzw. die letzte von mehreren Veranstaltungseinheiten nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

(2) Die VHS ist berechtigt, zur Qualitätssicherung ihrer Veranstaltungen Befragungen der Teilnehmer durchzuführen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym.

§ 5 Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt (Entgelt) ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang etc.) und ist zu Kursbeginn fällig.

(2) Eine Ermäßigung i.H.v. 30 Prozent des Teilnahmeentgeltes erhalten Schwerbehinderte i.S.d. § 1 Schwerbehindertengesetz (ab 50% Behinderungsgrad), Schüler, Studierende, Au-pair, Auszubildende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber*innen der NRW Ehrenamtskarte und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Inhaber von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn (Bonn-Ausweis) erhalten eine Ermäßigung i.H.v. 50% des Teilnahmeentgeltes.

(3) Die Voraussetzungen für eine Ermäßigung sind bei der VHS-Verwaltung durch entsprechende Unterlagen (Ausweise, Dienstbescheinigungen usw.) mit der Anmeldung (§ 2), spätestens jedoch sieben Tage vor Fälligkeit des Entgelts (§ 5 Absatz (1)), in Print- oder elektronischer Kopie nachzuweisen. Unterlagen, die bei der VHS nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Eine Vorlage beim Kursleitenden ist nicht möglich

(4) Von einer Ermäßigung sind in jedem Fall ausgeschlossen: Prüfungsgebühren, Präventionskurse, im Entgelt enthaltene Lehrmittel, Studienfahrten und Exkursionen, das An- bzw. Abmeldeentgelt sowie speziell ausgewiesene Veranstaltungen.

§ 6 Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen des Kursleiters angekündigt wurde.

(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort, Kursgröße und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Absatz (2) Satz 2 sinngemäß.

(4) An gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer beträgt 10 Personen, es sei denn, in der Ankündigung der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben. In begründeten Einzelfällen kann die Teilnehmerzahl von der VHS geändert werden. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht. Es bleibt der VHS unbenommen, mit ihrem Vertragspartner Veranstaltungen in Kleingruppen bei erhöhtem Entgelt zu vereinbaren.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. krankheitsbedingter Ausfall eines Kursleiters), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird dem Vertragspartner das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.

(3) Wird das geschuldete Entgelt nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit (§ 5 Absatz (1)) entrichtet, kann die VHS unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20 EUR. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Vertragspartners bleibt unberührt.

(4) Die VHS kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Teilnehmer oder Beschäftigten der VHS,
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

(5) Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 8 Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

(1) Sofern in der Programmankündigung keine andere Frist genannt ist, kann der Vertragspartner den Vertrag bei Bildungsurlauben bis 14 Tage und bei sonstigen Veranstaltungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich kündigen. Es ist ein Abmeldeentgelt zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Entgeltordnung. Wenn die Kündigung nach der jeweiligen Frist bei der VHS-Verwaltung eingeht, ist das volle Entgelt zu zahlen.
Einmalige Umbuchungen innerhalb des Semesters sind bei Kursen ab 10 Unterrichtsterminen mit Zustimmung der beteiligten Fachbereichsleitung(en) möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. Divergieren die Teilnahmeentgelte, so wird im Falle zu viel gezahlten Entgelts der Differenzbetrag dem Teilnehmendenkonto gutschrieben bzw. im Falle eines höheren Entgelts des neu gewählten Kurses nachträglich in Rechnung gestellt.

(2) Anmeldungen zu Einzelveranstaltungen mit einem Teilnahmeentgelt von unter EUR 6,10 sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung entgeltfrei schriftlich kündbar, sofern in der Veranstaltungsankündigung keine andere Frist angegeben ist. Geht die Kündigung nach dieser Frist ein, ist das volle Entgelt zu zahlen.

(3) Eine Abmeldung beim Kursleiter oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung.

(4) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(5) Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 6) unzumutbar ist. In diesen Fällen wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.

(6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 50 EUR trägt der Vertragspartner die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.

§ 9 Schadensersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer:
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
• wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten),
• bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch von der VHS anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.

(4) Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden auf Tonträger in den Veranstaltungen ist nicht gestattet. Empfangenes Lehrmaterial darf ohne schriftliche Genehmigung der VHS oder des jeweiligen Kursleitenden nicht vervielfältigt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich wiedergegeben werden.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Volkshochschule der Bundesstadt Bonn, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, Tel.: 0228 77-33 55, Fax: 0228 773671, E-Mail: vhs@bonn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


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