| Kursnummer | 6357 |
| Kursleitung |
noch nicht bekannt
|
| Datum | Donnerstag, 12.03.2026 09:00–11:00 Uhr |
| Plätze | min. 8 / max. 100 keine Plätze frei |
| Entgelt | 8,00 EUR Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich. |
| Ort |
VHS, Mülheimer Platz 1, Raum 1.11 (Saal)
VHS, Mülheimer Platz 1, Foyer (Saal)
|
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März 2026 wird am Donnerstag, 12. März 2026, von 9 bis 11 Uhr wieder ein Frauenfrühstück - ausschließlich für Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn - im Großen Saal im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, angeboten. Der Einlass beginnt ab 8.45 Uhr.
Das Frauenfrühstück ist eine Kooperation der Gleichstellungsstelle mit der Stadtbibliothek und der VHS, mit Unterstützung des Personal- und Organisationsamtes.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Oberbürgermeister Guido Déus und die Gleichstellungsbeauftragte Stephanie Clemens-Krämer wird es während eines kleinen Frühstücks, unter anderem mit vegetarischem/veganen Angebot, reichlich Möglichkeiten für Gespräche, Netzwerken und den Austausch unter Kolleginnen geben. Um 10.30 Uhr dürfen Sie sich auf eine kurze Talkrunde zum Thema Frauen in technischen Berufen freuen.
Die Teilnahme am Frauenfrühstück ist Arbeitszeit (reine Veranstaltungszeit) und kostet pro Teilnehmerin 8 Euro. Die Gebühr ist bei Anmeldung über das Anmeldeverfahren zu entrichten. Bitte stimmen Sie die Teilnahme im Vorfeld mit der Ihnen vorgesetzten Person ab, da dienstliche Belange Vorrang haben.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung ausschließlich für Mitarbeiterinnen der Stadt Bonn bestimmt ist. Beachten Sie bitte außerdem, dass während der Veranstaltung Fotos gemacht werden. Mittels Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit einer nicht kommerziellen Nutzung seitens der Bundesstadt Bonn einverstanden. Dies umfasst insbesondere eine etwaige Veröffentlichung auf unseren Intranet - und Internetseiten. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, melden Sie sich bitte bei Veranstaltungsbeginn bei der Gleichstellungsstelle, dann erhalten Sie einen Vermerk auf Ihrem Namensschild und weitere Informationen.
Anmelden können Sie sich bis zum 24. Februar.
Wichtig: Bitte geben Sie im Kontaktformular der Anmeldung als „Zusatz“ den Namen des Amtes an, in dem Sie tätig sind!
Eine kostenlose Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis einschließlich 24. Februar 2026 möglich. Bei einer kurzfristigen Absage nach diesem Datum ist in der Regel keine Erstattung der Kosten möglich.